Warum kann mir 21 % niederländische Mehrwertsteuer auf mein Abonnement bzw. meine Gebühren berechnet werden, obwohl ich außerhalb der Niederlande ansässig bin?
Für Geschäftskunden mit Sitz außerhalb der Niederlande (dem Land, in dem die unTill AIR B.V. offiziell registriert ist) hängt die Anwendung der Mehrwertsteuer auf Ihr Abonnement bzw. Ihre Gebühren von Ihrem umsatzsteuerlichen Status ab.
Wenn während des Onboardings bei unTill Air eine gültige Umsatzsteuer-Identifikationsnummer angegeben wird, wenden wir das Reverse-Charge-Verfahren an. In diesem Fall wird die Rechnung ohne Mehrwertsteuer ausgestellt, und Sie führen die Mehrwertsteuer über Ihre lokalen Steuerbehörden ab.
Wird keine gültige Umsatzsteuer-Identifikationsnummer angegeben, kann das Reverse-Charge-Verfahren nicht angewendet werden. In diesem Fall sind wir verpflichtet, den Mehrwertsteuersatz unseres eigenen Landes in Höhe von 21 % auf das Abonnement bzw. die Gebühren zu erheben, da wir ausschließlich die niederländische Mehrwertsteuer anwenden dürfen.
Bitte beachten Sie: Eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer kann ausschließlich während des Onboardings eines neuen unTill Air-Kontos angegeben werden. Eine nachträgliche Änderung oder Ergänzung für ein bestehendes Konto ist nicht möglich.