Zugriff auf unTill Payments


Wer kann diese Funktion nutzen?

unTill Payments beantragen

Um das unTill Payments-Portal mit seinen Funktionen freizuschalten, müssen Sie zunächst den Zugang zu unTill Payments beantragen. Sie können diesen Antrag über das Back Office stellen.

Um einen Antrag zu stellen, gehen Sie bitte folgendermaßen vor:

  1. Navigieren Sie zu "Einstellungen" > "unTill Payments".

  2. Klicken Sie auf "Zugang zu unTill Payments beantragen".

Wenn Sie sich in einem Testzeitraum befinden, können Sie keinen Antrag für die Funktion "unTill Payments" stellen. Bitte aktivieren Sie Ihr Abonnement und beenden Sie den Test Zeitraum, um eine solche Anfrage zu stellen.

Weitere Informationen über das Beenden eines Testzeitraums und die Aktivierung eines Abonnements finden Sie hier, klicken Sie bitte hier.

Nachdem Sie Ihren Antrag im Back Office eingereicht haben, wird Ihr Payments-Reseller per E-Mail benachrichtigt. Der Payments-Reseller bearbeitet dann Ihren Antrag, was zur Erstellung eines neuen Zahlungsstandort führt. Dann lädt der Payments Reseller Sie zu diesem neu erstellten Zahlungsstandort ein.

Daraufhin erhalten Sie eine Einladung für den Zugang zum Zahlungsportal.

Nach Abschluss des Anmeldevorgangs und der Navigation über den bereitgestellten Link kann der Standortinhaber das Zahlungsprofil im Portal einrichten, um die Arbeit mit dem unTill Payments Portal aufzunehmen.

Weitere Informationen über die Funktionen des Zahlungsportals finden Sie in der Payments-Portal Beschreibung.

Terminal beantragen

Um unTill Payments nutzen zu können, werden Terminals benötigt.

Verbinden Sie Ihren Reseller über den Abschnitt 'Hilfe?' im Back Office. Bitten Sie ihn, sich mit Mitarbeitern von unTill Air in Verbindung zu setzen, um die Terminals mit Ihrem Standort zu verknüpfen und ihre Lieferung an Ihren Standort zu arrangieren.

Nach Erhalt der Terminals kann der Standortinhaber diese im Zahlungsportal und im Back Office aktivieren und verwalten.

Weitere Informationen zum Einrichten der Terminals finden Sie hier, klicken Sie bitte hier.

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